OB Volleth verweigert Akteneinsicht im Rahmen der Haushaltsberatungen
In der September-Sitzung des Erlanger Stadtrat wurde die bereits viel zitierte Kürzungsliste der Oberbürgermeister- und Referentenrunde vorgestellt. Im Gegensatz zum ursprünglich angekündigten Verfahren enthielt diese Liste nicht alle möglichen Einspar- und Einnahmepotenziale, sondern eine handverlesene Auswahl an Kürzungsideen der obigen Persönlichkeiten. Nicht dabei beispielsweise die Erhöhung der Gewerbesteuer, die Reduzierung der eigenen Aufwandsentschädigungen oder weitere Vorschläge zur Verbesserung der Haushaltssituation.
In der Stadtratssitzung selbst konnte Oberbürgermeister Volleth auf Nachfrage der Erlanger Linken nicht tiefergehend begründen, nach welchen Kriterien diese Vorschläge ausgewählt wurden. Darüber hinaus wurde den Stadträten auf Nachfrage versagt, die weiteren diskutierten Kürzungen oder Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmesituation der Runde zur Kenntnis zu erhalten. Daraufhin beantragten die Stadträte der Erlanger Linken Akteneinsicht in die Unterlagen der Referentenklausur.
Diese Akteneinsicht wurde nun von Oberbürgermeister Volleth aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Die Begründung: Von der Referentenklausur gebe es kein zusammenhängendes Protokoll, entsprechend auch keine eigene Akte. Das Einsichtsrecht gelte allerdings nur für Akten. Zudem hätten die weiteren diskutierten Punkte keinen Auswirkungen auf das weitere Verwaltungshandeln entfaltet und seien deshalb für die weiteren Beratungen nicht relevant.
Hanna Wanke, Sprecherin der Finanzen erklärt dazu: „Diese Behauptung muss einem geradezu absurd und vorgeschoben vorkommen. Selbstverständlich muss es für die Klausur der Referenten eine Vorbereitung und ein Protokoll der Sitzung gegeben haben. Alles andere wäre – bei der Brisanz und Schwere der im Raum stehenden Kürzungen – fahrlässig.“
Stattdessen wird darauf verwiesen, dass einzelne Fragen zu weiteren Konsolidierungsmöglichkeiten direkt an die Referate gestellt werden könnten und Fragen zu den vorgeschlagenen Punkten in den Fachausschüssen im weiteren Verlauf des Oktobers beraten werden könnten. Nachdem die Antragsfrist für Haushaltsanträge allerdings der 13. Oktober ist, dürften diese Debatten nur noch kosmetischer Natur sein, nachdem die weiteren Anträge der Fraktionen zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen müssen.
