LINKE kritisiert Übergabe des Volksbegehrens „#6 Jahre Mietenstopp“ an Verfassungsgerichtshof

Lukas Eitel

Die bayerische Staatsregierung hat das Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ an den Verfassungsgerichtshof übergeben. Das vorgeschobene Argument, der Freistaat habe nicht die Gesetzgebungs-Kompetenz, einen Mietenstopp über das öffentliche Recht zu erlassen, entkräftet der Bielefelder Verfassungsrechts-Experte Professor Franz Mayer. „Es kommt hier auf den politischen Willen an. Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Bundesländer für das Recht des Wohnungswesens zuständig.“ Außerdem heiße es in der bayerischen Verfassung in Artikel 106 eindeutig: ‚Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.‘

Lukas Eitel, Kreisvorsitzender der LINKEN Erlangen/Erlangen-Höchstadt, kommentiert die Entscheidung des Innenministeriums:
„Wir werden erleben, wie besonders die Ärmeren in der Gesellschaft unter den Folgen der Corona-Krise leiden werden. Gerade unter diesen Umständen wäre eine Verschnaufpause durch den sechsjährigen Mietenstopp wichtig. Er würde Zeit verschaffen, um langfristige und nachhaltige Maßnahmen anzugehen. Es gibt dringenden Handlungsbedarf in Bund, Land und Kommunen, so zum Beispiel in den Bereichen des sozialen Wohnungsbaus, bei den Bodenpreisen oder dem Privateigentum an großen Wohnungsbeständen.
Das Innenministerium verspielt mit dieser Entscheidung die Chance, die Wohnsituation – vor allem in Folge der Corona-Krise – langfristig zu verbessern.

Zu Bedenken ist außerdem, dass der bayerische Verfassungsgerichtshof mit einfacher Mehrheit durch den Landtag gewählt wird und in der Vergangenheit schon viele Volksbegehren abgelehnt hat. Wir erwarten von den Richterinnen und Richtern am Verfassungsgerichtshof, dass sie unabhängig von den parteipolitischen Interessen derjenigen, die sie in ihr Amt gewählt haben, entscheiden.“