Hartz IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

Lukas Eitel

Urteil gibt Rückenwind im Kampf gegen Hartz IV

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger erheblich eingeschränkt. Es erklärte die bei Pflichtverletzungen drohenden Leistungskürzungen teilweise für verfassungswidrig. Lediglich die Kürzung der Leistung um 30 Prozent bleibt möglich. Als unvereinbar mit dem Grundgesetz stufte das BVG allerdings auch in dieser Sanktionsstufe ein, dass die Leistung selbst bei Härtefällen zwingend verringert werden muss. Die feste Dauer von drei Monaten bei jeder Kürzung ist demnach ebenfalls nicht haltbar. Eine Kürzung um 60 Prozent oder gar ein vollständiger Wegfall von Hartz IV sind dem Urteil zufolge gar nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Lukas Eitel, Kreisvorsitzender der LINKEN Erlangen/Erlangen-Höchstadt, erklärt dazu: „Wir sehen uns durch das Urteil in unserem langjährigen Kampf gegen Hartz IV bestätigt. Die Sanktionspraxis hat millionenfach die Menschenwürde der Betroffenen verletzt. Die dafür Verantwortlichen sollten überdenken, ob sie ihre Zukunft weiter in der Politik sehen.
Das Urteil kann aber nur der erste Schritt sein. Viele Sanktionen bleiben möglich und die Höhe von Hartz IV ist nicht existenzsichernd.“

DIE LINKE fordert daher eine sanktionsfreie Mindestsicherung von 1200€ statt Hartz IV. Begleitet werden soll dies u. a. von einem Mindestlohn von 13€ und einer armutsfesten Rente.

„Unter dem Hartz IV System leiden nicht nur die Erwerbslosen, sondern es verbreitet seinen Schrecken bis tief in die Erwerbstätigen. Das führt dazu, dass auch Arbeitende immer unzumutbarere Arbeitsbedingungen und Löhne in Kauf nehmen, nur um nicht in die Mühlen dieses System zu geraten. Deswegen liegt es im gemeinsamen Interesse aller Lohnabhängigen, dass Hartz 4 System endlich zu überwinden. Dafür kämpfen wir!“, so Eitel weiter.