erlanger linke: „Die Zweckentfremdungsatzung muss bleiben!“

Lukas Eitel (Stadtrat)

Die erlanger linke setzt sich angesichts des angespannten Erlanger Wohnungsmarktes dafür ein, dass die Zweckentfremdungssatzung, die die Nutzung von Wohnfläche für andere Zwecke ohne Genehmigung verbietet, in Kraft bleibt und konsequent umgesetzt wird.

Gemeinden, in denen es an (bezahlbarem) Wohnraum mangelt, können eine Zweckentfremdungsverbotssatzung erlassen. Auch Erlangen hat 2020 eine solche eingeführt, und das mit Erfolg: Allein bis Mai 2023 konnten nach Angaben der Stadt 115 anderweitig genutzte Objekte wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Dabei handelt es sich um Wohnraum, der beispielsweise gewerblich genutzt, als Ferienwohnung vermietet wird oder länger als drei Monate leer steht.

Nun droht die Zweckentfremdungssatzung jedoch den Haushaltskürzungen zum Opfer zu fallen, weil für die Umsetzung der Satzung Personal gebraucht wird. Die erlanger linke hat beantragt, dass die Zweckentfremdungssatzung in Kraft bleibt. Die Gebühren bei Nichtbeachtung der Satzung sollen angehoben werden, um die Personalkosten zu decken.

Stadtrat Lukas Eitel dazu: „Hätte die Stadt 115 neue geförderte Wohnungen gebaut, hätte es sie rund 28 Millionen Euro gekostet. Daneben sind die Personalkosten gering.“ Es handle sich bei den betreffenden Wohnungen um bestehenden und somit tendenziell günstigeren Wohnraum. In Erlangen ist das Mangelware. „Die Zweckentfremdungssatzung ist eine kostengünstige Möglichkeit, Leerstand und zweckentfremdeter Nutzung von Wohnraum entgegenzuwirken. Das Leerstandsverbot muss bleiben und umgesetzt werden.“, so Eitel.