Klage gegen das bayerische Bundeswehrfördergesetz
Vor der Sommerpause des Landtags wurde das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern von einer Mehrheit aus CSU, FW und SPD beschlossen. Mit dem Gesetz werden Schulen zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet und Zivilklauseln an Hochschulen verboten.
Staatminister Florian Herrmann führte dazu im Landtag aus, man müsse das Mindset der Bevölkerung in Bezug auf die Bundeswehr ändern. Für uns ist klar, dass damit schlicht eine Militarisierung der Bevölkerung gemeint ist, die zur Kriegstüchtigkeit führen soll. Weil das nicht hinnehmbar ist, lehnen wir das Gesetz ab.
Die GEW Bayern wird in Zusammenarbeit mit Adelheid Rupp, unserer ehemaligen Landessprecherin, Klage gegen das Gesetz erheben, weil es nicht nur gegen die Wissenschaftsfreiheit, sondern auch gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt.
Schulveranstaltungen mit den sogenannten Jugendoffizieren dienen dem Anwerben von Rekruten und stellen den Alltag bei der Bundeswehr als schillerndes Abenteuer dar. Dass dieser jedoch im Zweifel blutiger oder tödlicher Ernst ist, wird unter den Teppich gekehrt.
Was CSU, FW und SPD hier beschlossen haben, ist ein massiver Angriff auf die Freiheit der Forschung. Hochschulen dürfen nicht zur Kriegsforschung gezwungen werden. Ebenso müssen Zivilklauseln möglich bleiben und im Sinne der Wissenschaftsfreiheit obliegt es den Universitäten, eine militärische Nutzung zu untersagen.