Bundeswehrgesetz - Klagebeteiligung

Seit August gilt in Bayern das Bundeswehrfördergesetz, das massiv in Universitäten und Schulen eingreift und ihnen militärische Kooperation vorschreibt.
Darin heißt es unter anderem: "Die Schulen arbeiten mit den Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung zusammen." und "Eine Beschränkung der Forschung auf zivile Nutzungen (Zivilklausel) ist unzulässig."
Als Linke lehnen wir das entschieden ab. Schulen sind zum Lernen da, nicht um für's Sterben angeworben zu werden. Forschung ist dazu da, das Leben der Menschen zu verbessern, nicht dazu, sie möglichst effizient zu töten.
Wir halten das Bundeswehrfördergesetz für verfassungswidrig, weil es die Wissenschafts- und Gewissensfreiheit verletzt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) klagt dagegen und lädt dazu ein mitzuklagen, um der Klage ein möglichst starkes Gewicht zu verleihen.
Wir unterstützen die Klage und rufen dazu auf mitzuklagen. Mehr Informationen zur Klagebeteiligung gibt es bei der GEW Bayern.